Daniel Lampart ist Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB).
Die Coronakrise hat die Arbeitswelt brutal getroffen. Rund 50’000 Personen sind arbeitslos geworden. Mehrere Hunderttausend Arbeitnehmende sind in Kurzarbeit. Im Januar 2021 dürfte die Unterbeschäftigung bei deutlich mehr als 10 Prozent liegen, wenn man neben den offiziell als arbeitslos registrierten Personen und den Arbeitnehmenden in Kurzarbeit auch die Ausgesteuerten und die Teilzeitbeschäftigten, die ein höheres Pensum arbeiten möchten, dazuzählt (auf Vollzeitstellen umgerechnet). 2019 lag die Unterbeschäftigung noch bei rund 6 Prozent. Den Umständen entsprechend positiv ist, dass die Kurzarbeit bisher wenigstens Entlassungen und Arbeitslosigkeit verhindert hat. In den USA oder in anderen Ländern ohne eine Kurzarbeitsregelung, wie sie die Schweiz kennt, ist vor allem die Arbeitslosigkeit gestiegen.
(Quelle: Quote Unterbeschäftigung in VZAEQ)
PREKÄR. Allerdings trifft die Krise auch hierzulande vor allem diejenigen Menschen, die bereits in normalen Zeiten Mühe haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Oder die bereits vor der Krise befristet angestellt oder auf Stellensuche waren. Diese Menschen leiden beruflich besonders unter der Corona-Situation. Sie arbeiten oft in den behördlich geschlossenen Branchen – im Gastgewerbe, im Detailhandel oder in der Kulturbranche. Bei Kurzarbeit erhalten sie meist nur 80 Prozent des Lohnes. Oder sie sind jung und versuchen, den Einstieg ins Erwerbsleben zu schaffen. Auch ältere Arbeitslose haben es noch schwieriger, wieder eine Stelle zu finden. Es droht die Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung.
ENTLASSUNGEN VERHINDERN. Die Schweiz muss alles tun, dass sich die Lage verbessert und nicht verschlimmert. Am dringlichsten sind Massnahmen gegen Entlassungen. Vor allem mit einer unbürokratischen Bewilligung von Kurzarbeits- und Härtefallgeldern. Um Aussteuerungen zu verhindern, braucht es zusätzliche ALV-Taggelder. Und Arbeitnehmende in Kurzarbeit sollen den vollen Lohn erhalten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Unterbeschäftigung am Ende der Krise so rasch als möglich sinkt und keine Langzeitarbeitslosigkeit entsteht. Dazu braucht es einerseits einen Konjunkturimpuls, indem die überschüssigen Reserven in den Krankenkassen im zweiten Halbjahr 2021 an die Bevölkerung zurückbezahlt werden. Gleichzeitig darf es keine öffentlichen Sparprogramme geben. Der Bund und die Kantone haben über 50 Milliarden Franken an Reserven.