Mord in Tannay

Jean Ziegler

Jean Ziegler

Kazem Rajavi, der blitzgescheite Professor für Politologie am Genfer Universitätsinstitut für Internationale Beziehungen und Delegierter der iranischen Volksmujahedin in der Uno-Menschenrechtskommission, holte gegen Mittag in der waadtländischen Kleinstadt Coppet seine Post ab. Dann fuhr er mit seinem alten Peugeot wieder zurück in sein Dorf Tannay, am Ufer des ­Genfersees. Einige Hundert Meter vor seinem Haus blockierten zwei Mietwagen der Marke Volvo seinen Weg. Die Mörder schossen aus israelischen Uzi-Maschinenpistolen. Sechzehn Kugeln durchschlugen den Peugeot, sechs trafen Kopf und Brust von Kazem. Er starb auf der Stelle.

Der Mord an Kazem war keine Einzelhandlung, vielmehr Teil eines Ver­brechens gegen die
Menschlichkeit.

IRANISCHE AGENTEN. Es war der 24. April 1990. Die Polizei wurde rasch fündig. Dreizehn Agenten des iranischen Geheimdienstes waren am Morgen dieses Tages mit der Swissair von Teheran eingeflogen. Sie verliessen Genf noch in derselben Nacht wieder.
Warum der rasche Ermittlungserfolg? Eine Inspektorin der Genfer Kriminalpolizei, verheiratet mit einem Iraner, hatte die Mörder logistisch unterstützt und sie am Morgen und am Abend durch die Passkontrolle am Flug­hafen Cointrin geschleust. Seit längerem wurde ihr Telefon abgehört. Sie wurde verhaftet und gestand. Der waadtländische Unter­suchungsrichter Roland Châtelain erliess einen inter­nationalen Haftbefehl gegen die namentlich bekannten Mörder.
Kazem Rajavi war mein unvergesslicher, warmherziger Kollege und Freund, Mitglied der Sozialistischen Partei Genf.

Ein Blick zurück in die iranische Geschichte. Die Bewegung der Volksmujahedin kämpfte gegen die Diktatur von Schah Reza Pahlavi. Januar 1979: Die islamische Revolution bricht aus, Ayatollah Ruhollah Khomeini kehrt zurück aus seinem Exil in Paris. Die überlebenden Mujahedin werden seine Alliierten. Weniger als zehn Jahre später brechen sie mit der Tyrannei der Mullahs. 1988: Khomeini erlässt eine Fatwa, die sämtliche Mujahedin zum Tode verurteilt. Die islamistischen Mordkommandos töten in zwei Monaten mehr als 31’000 von ihnen.

KEINE VERJÄHRUNG. Zurück in die Gegenwart. In diesem Januar stellte die Waadtländer Justiz das Verfahren gegen die mutmasslichen Mörder Kazem Rajavis ein. Denn in der Schweiz verjährt Mord nach dreissig Jahren. Doch die Waadtländer machten ihre Rechnung ohne den brillanten Genfer Anwalt und ehemaligen SP-Nationalrat Nils de Dardel. Im Namen der Familie Rajavi erhob er Rekurs. Der Mord an Kazem, argumentierte er, gehört in die lange Verbrechenskette, die 1988 in Teheran begonnen hatte. Er war keine Einzelhandlung, vielmehr Teil eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Und ein solches Verbrechen verjährt nie.

Im April gab das Bundesgericht in Bellinzona de Dardel recht und wies den Bundesanwalt an, den Mord an Kazem weiterzuverfolgen. Damit hat das Urteil von Bellinzona histo­rische Bedeutung. Denn es schafft neue Massstäbe für die internationale Strafjustiz.

Jean Ziegler ist Soziologe, Vizepräsident des beratenden Ausschusses des Uno-Menschenrechtsrates und Autor. Sein neustes Buch ist: Die Schande Europas. Von Flüchtlingen und Menschenrechten.

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