Vor 25 Jahren begann die grosse Gewerkschaftskampagne gegen Löhne, die nicht zum Leben reichen. Seither hat sich viel verändert.
1998 startete die Vorgängerin der Unia die Kampagne «Kein Lohn unter 3000 Franken». Mit Erfolg. Denn das Argument, dass Löhne zum Leben reichen müssen, leuchtet ein. Vor allem der Detailhandel geriet unter Druck und musste die tiefsten Löhne anheben. Später schlug die Unia wieder zu, mit der Anschlusskampagne «Kein Lohn unter 4000 Franken!»
2011 dann starteten die Gewerkschaften die Mindestlohninitiative. Diese forderte unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde und 4000 Franken pro Monat als Untergrenze für alle. Zwar wurde sie 2014 abgelehnt, doch zeitigte sie, wie zuvor schon die Gewerkschaftskampagnen, Erfolge in der Arbeitswelt. Zwischen 2011 und 2014 wurden die Mindestlöhne in den Gesamtarbeitsverträgen GAV stark erhöht.
KEIN LOHNABSTURZ
Und wie sieht die Bilanz heute aus? Gemäss Unia-Berechnungen gibt es immer noch 535’000 Tieflohnstellen mit Löhnen, die tiefer liegen als 13 mal 4000 Franken. Vor allem in der Gastronomie, in der Hotellerie, im Detailhandel und in den Dienstleistungen wie Coiffure.
Aber der Anteil der Tieflohnjobs an der Gesamtzahl der Stellen beschränkt sich hierzulande auf rund 10 Prozent. Anders als in Nachbarländern wie etwa Deutschland konnten die Gewerkschaften die Bildung eines breiten Tieflohnsektors verhindern. Das ist wohl einer der grössten sozialen Erfolge der letzten Jahrzehnte. Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) halfen mit, einen Lohnabsturz ins Bodenlose zu vermeiden. In den 117 GAV, welche die Unia unterzeichnet hat, gibt es nur 17 ohne Mindestlöhne. Und in 57 liegen die Mindestlöhne noch unter 4333 Franken.
Lohnuntergrenzen in GAV allein genügen eben nicht. Es braucht gesetzliche Mindestlöhne. Und zwar im ganzen Land.
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