Am 13. Juni stimmt Basel-Stadt als erster Deutschschweizer Kanton über einen gesetzlichen Mindestlohn ab.
BASEL, WÄHLE: Fadengrade Initiative oder halbbatziger Gegenvorschlag. (Foto: Unia)
Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Von einer Vollzeitstelle sollte jeder und jede leben können. In einer wohlhabenden, wirtschaftlich erfolgreichen Region wie Basel sowieso. Und doch ist das für fast zehn Prozent der Arbeitenden nicht der Fall: Ihr Lohn liegt unter 4000 Franken pro Monat. Besonders oft trifft es Frauen und junge Menschen. Jede vierte Mitarbeiterin mit Vollzeitstelle gilt laut Statistik als «working poor». Und beim Einstieg ins Berufsleben werden viele junge Erwerbstätige in «Praktika» jahrelang unterbezahlt. Laut dem Bundesamt für Statistik sind alleine in Basel rund 15’000 Menschen von einem solchen Tieflohn betroffen. Jetzt soll mit dieser Lohndrückerei Schluss sein.
Besonders Frauen und Junge können von ihrem Lohn nicht leben.
KEIN PAPIERTIGER
Als erster Kanton in der Deutschschweiz könnte Basel-Stadt einen gesetzlichen Mindestlohn einführen. 23 Franken pro Stunde fordert eine Initiative, die am 13. Juni zur Abstimmung kommt. Eingereicht von Gewerkschaften, SP, Grünen und Juso. Ihr Argument: Für die Tieflöhne zahlen nicht nur die Beschäftigten einen hohen Preis, sondern auch die Allgemeinheit. Weil die Bevölkerung die staatlichen Unterstützungsleistungen via Steuern finanziert.
Mit einer Reihe von Bestimmungen sorgt die Basler Mindestlohninitiative dafür, dass sie nach Annahme kein Papiertiger wird. So sollen die 23 Franken jährlich an die Teuerung und die Lohnentwicklung angepasst werden. Die Löhne der Gesamtarbeitsverträge müssen sich nach dem staatlichen Mindestlohn richten. Und der Kanton muss für «wirksame und flächendeckende Kontrollen» sorgen. Für fehlbare Firmen gibt es eine Busse bis 50’000 Franken, Wiederholungstäter bekommen keine öffentlichen Aufträge mehr – und der Kanton veröffentlicht eine schwarze Liste der Firmen, die sich nicht an den Mindestlohn halten. Dagegen laufen die rechten Parteien und das Basler Wirtschaftsestablishment Sturm.
GEGENVORSCHLAG
Deshalb hat das Kantonsparlament einen Gegenvorschlag zur Initiative beschlossen (work berichtete: rebrand.ly/bebbi). Mit einem Mindestlohn von nur 21 Franken und vielen Ausnahmen. So sollen etwa Gesamtarbeitsverträge, anders als bei der Initiative, den Mindestlohn unterbieten dürfen. Und für Mitarbeitende in Familienbetrieben, etwa in Quartierläden, solle der Mindestlohn auch nicht gelten.
Die Baslerinnen und Basler haben jetzt die Wahl.