Paolo Marchi von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich arbeite in der Chemiebranche und habe ein Pensum von 40 Prozent. Meine Aufgabe besteht in der Auswahl und Vermittlung von Personal. Darf ich einen zweiten Job annehmen als kaufmännischer Angestellter im Sektor Mechanik, wenn die gesamte Auslastung ein 100-Prozent-Pensum nicht überschreitet?
JOB-JONGLEUR: Zwei Arbeitsstellen sind erlaubt, wenn sie nicht im Wettbewerb zueinander stehen. (Foto: Alamy)
Paolo Marchi: Ja. Ein zweites Arbeitsverhältnis ist zulässig, wenn die beiden Jobs nicht im Wettbewerb zueinander stehen. Das heisst, die beiden Tätigkeiten dürfen sich nicht an den gleichen Kundenkreis wenden und die gleichen Dienstleistungen anbieten, um das gleiche Bedürfnis zu befriedigen. In einem solchen Fall wäre die zweite Anstellung unzulässig. In diesem Sinne stellt Ihre neue Tätigkeit keinen Wettbewerb dar und ist mit einem 60-Prozent Pensum zulässig.
Nach dem Ende des Arbeitsvertrages besteht nur dann ein Wettbewerbsverbot, wenn hierzu eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Wettbewerbsverbot muss zeitlich und in der Art der Fälle begrenzt sein. Das Verbot muss eine sehr detaillierte Beschreibung der verbotenen Tätigkeit enthalten. Das Verbot erlischt, wenn der Arbeitgeber den Vertrag kündigt, ohne dass der Arbeitnehmer ihm einen berechtigten Grund dazu gegeben hat.