Markus Widmer von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Da ich über einige Ersparnisse verfüge und Lust auf eine Reise hatte, habe ich (57 Jahre alt) meinen Arbeitsplatz gekündigt und bin 7 Monate lang auf Weltreise gegangen. Ich dachte, dass ich nach meiner Rückkehr aus dem Ausland schnell wieder eine neue Arbeitsstelle finden würde. Leider war dies aufgrund der Corona-Pandemie nicht der Fall, und ich musste mich auf dem RAV anmelden. Mit Schrecken habe ich nun festgestellt, dass ich nur Anspruch auf maximal 260 Taggelder habe und nicht wie gehofft auf 520 Taggelder, dabei habe ich vor meiner Weltreise ununterbrochen während 15 Jahren gearbeitet. Ist das wirklich so?
ARBEITSLOS: Nach der Weltreise weniger lang Taggeld. (Foto: iStock)
MARKUS WIDMER: Leider ja. Für die Arbeitslosenversicherung sind nur die letzten zwei Jahre vor Anmeldedatum beim RAV entscheidend. Sie waren 7 Monate auf Weltreise und haben somit in den letzten zwei Jahren «nur» während 17 Monaten gearbeitet. Könnten Sie eine Beitragszeit von mindestens 18 Monaten nachweisen, würde der Höchstanspruch 400 Taggelder betragen. Bei einer Beitragszeit von 22 Monaten hätten Sie den Höchstanspruch in Ihrer Alterskategorie erreicht, nämlich 520 Taggelder.