Restaurant-Mitarbeiterin wegen Mutterschaft entlassen:
Doch sie klagte – mit Erfolg!

Baby da – Job weg: Das liess sich ­Service-Frau Alexandra Jovic aus ­Yverdon nicht bieten, und errang einen grossen Sieg.

«SCHLUSS MIT KÜNDIGUNGEN NACH DEM MUTTERSCHAFTSURLAUB!»: Protest vor dem Restaurant Nomad im waadtländischen Yverdon-les-Bains. (Foto: Unia)

Zwei Dutzend Frauen marschierten am 8. März, dem Internationalen Tag der Frau, zum Restaurant Nomad in Yverdon-les-Bains VD. Aber sie wollten dort keine Tacos oder Burgers bestellen. Sondern anklagen. Denn der Patron des Restaurants hatte Service-Frau Alexandra Jovic auf die Strasse gestellt. Und zwar kurz vor Ablauf des Mutterschafts­urlaubs. Die Unia machte diese unrechtmässige Kündigung mit einer Aktion ­direkt vor dem Re­staurant öffentlich.

Jovic arbeitete seit Oktober 2020 in dem Fastfood-Restaurant und bediente dort die Gäste. Dann wurde sie schwanger, und sie bezog nach der Geburt des Kindes den ihr zustehenden Mutterschaftsurlaub. Doch wenige Tage vor Ablauf flatterte ihr die Kündigung ins Haus. Jovic ahnte, dass dies nicht sein könne, und wandte sich an die Unia. Dort erhielt sie eine klare Antwort: Unia-Frau Tamara Knezevic: «Die Entlassung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder 16 Wochen nach der Geburt ist gesetzlich verboten.» Ein klarer Fall.

«Eine von sieben Frauen verliert ihren Job wegen Mutterschaft.»

AUSSERGEWÖHNLICHER SIEG

Dennoch musste Alexandra Jovic um ihr Recht kämpfen und ihren Fall vors Arbeitsgericht ziehen. Ihr Chef erschien nicht zur Verhandlung. Ob er das Urteil wohl schon ahnte? Die Kündigung war missbräuchlich. Der Wirt musste denn auch klein beigeben. In einem Schreiben an die Unia räumte er ein: «Ich habe einen Fehler gemacht.» Er habe die Dauer des Mutterschaftsurlaubs falsch berechnet. Und er zeigte sich bereit, die Kellnerin wieder einzustellen. Damit hat Alexandra Jovic einen grossen Sieg errungen. Denn der Schweizer Kündigungsschutz ist so löchrig, dass er bei einer missbräuchlichen Kündigung keine Wiedereinstellung, sondern nur eine Entschädigung vorsieht. In der Regel springen in einem Prozess für die Betroffenen zwei bis drei Monatslöhne heraus.

Allerdings verzichtete Jovic darauf, den Job wieder anzutreten. Denn die «Lämpen» der tapferen jungen Mutter mit ihrem Chef dauern bis heute an. Sie wirft ihm vor, nicht den vollen Lohn bezahlt zu haben. In einem Brief hatte sie schon vorher Sicherheitsmängel im Betrieb kritisiert, etwa Elektrokabel, die ins Wasser eines Geschirrspülers herabhängen.

Ausserdem sei sie beleidigt worden, und es sei auch nichts passiert, als sie auf Empfehlung ihres Gynäkologen verlangt habe, im Restaurant die Risiken für sie als werdende Mutter endlich zu beseitigen. Für die Betroffene, aber auch für die Unia war der Protest am Frauentag somit nur Teil einer Auseinandersetzung, die noch andauert. Es gehe auch darum, so Unia-Frau Knezevic, der Öffentlichkeit sexistische Praktiken wie im vorliegenden Fall aufzuzeigen und diese zu verurteilen. Knezevic: «Eine von sieben Frauen verliert ihren Job wegen Mutterschaft.»


Kündigungen  Besserer Schutz

Missbräuchliche Kündigungen kommen häufig vor. Erst kürzlich wurde der Fall einer Mitarbeiterin bei McDonald’s in Marin NE bekannt. Der jungen Frau war eine Beförderung zur leitenden Mitarbeiterin verweigert worden, weil sie ihre Heirat bekannt­gegeben hatte. Die Chefs ­befürchteten eine Schwangerschaft und übergingen sie trotz bester Qualifikation. Die Betroffene wehrte sich mit Hilfe der Unia gegen diese Diskriminierung vor Gericht. Dieses ­ver­donnerte das fehlbare Unternehmen zu einer happigen ­Entschädigung von 6000 Franken plus Anwaltskosten (work berichtete).

ÄLTERE MITARBEITENDE: In ­einem weiteren Fall musste die Unia unlängst in Meyrin GE ­einschreiten. Dort hatte die ­Baufirma Geneux Dancet fünf ältere ­Mitarbeiter auf die ­Strasse ­gesetzt – sie wollte sie durch jüngere Temporäre ­ersetzen, um mehr Gewinn zu machen, wie die Unia kritisiert.

INITIATIV-PROJEKT. Alles Fälle, die zeigen, wie notwendig ein besserer Kündigungsschutz ist, vor allem für Leute in einer schwächeren ­Position wie ­Mütter oder ältere Mitarbei­tende. Genau aus diesem Grund hat der Unia-Kongress in Biel vor zwei Wochen beschlossen, eine Volksinitiative für einen besseren Schutz vor un­gerechtfertigten Kündigungen zu prüfen.

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