Ratgeber für Sans-papiers:Das sind eure Rechte!
Ein neues Onlineangebot der Unia informiert die Sans-papiers.
Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch
Ich, 19jährig, bin vor acht Jahren mit meinen Eltern in die Schweiz gekommen und möchte eine Lehre machen. Ich habe keinen regulären Aufenthaltsstatus. Darf ich eine Lehre beginnen, und worauf muss ich achten?
Julius Kopp: Leider hast du kein gesichertes Anrecht auf eine Lehre. Wenn du aber eine konkrete Aussicht auf eine Lehrstelle hast, kannst du für die Dauer der Lehre eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die Bedingungen sind jedoch streng und das Risiko gross: Wird dein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, dass du und deine Familie aus der Schweiz ausgewiesen werden. Offen ist zudem, ob die Bewilligung nach Abschluss der Ausbildung verlängert wird. Meistens ist dies aber der Fall.
Wir empfehlen dir, Kontakt mit einer Anlaufstelle für Sans-papiers in deiner Region aufzunehmen. In jedem Fall kannst du dich bei Fragen auch an die Unia in deiner Region wenden. Infos und eine Liste der Beratungsstellen findest du hier: unia.ch/sans-papiers.
Über Sans-papiers hat work in der Ausgabe vom 4. Februar berichtet: rebrand.ly/sanspapiers.