Es drohen reale Rentenverluste von 1000 Franken pro Jahr

Bei den AHV-Renten ist der Teuerungsausgleich obligatorisch. Das hat die Schweizer Stimmbevölkerung in der Verfassung festgelegt. Bisher hat das gut funktioniert. Bei den AHV-Renten gab es nicht nur den Teuerungsausgleich. Sondern sie wurden auch noch zur Hälfte an die Lohnerhöhungen angepasst. Doch das ist nun gefährdet. Ab 2023 drohen erstmals ­reale Rentenverluste bei AHV und Pensions­kasse in der Grössenordnung von 1000 Franken pro Jahr. Der SGB verlangt von Bundesrat und Parlament Gegenmassnahmen, damit der Teuerungsausgleich gewährleistet ist.

QUELLE: SGB

RENTENVERLUST. Für den drohenden realen Rentenverlust gibt es zwei Gründe: Erstens hinkt der sogenannte AHV-Mischindex (Durchschnitt von Lohn- und Preisindex), mit dem die Renten erhöht werden, der Teuerung hinterher. Zweitens gibt es auf den Pensionskassenrenten keinen Teuerungsausgleich. Die AHV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2021 erhöht. Die nächste Erhöhung ist gemäss Gesetz auf den 1. Januar 2023 fällig. 2021 und 2022 beträgt die ­Teuerung zusammen rund 3,6 Prozent, davon rund 3,0 Prozent im laufenden Jahr. Die AHV-Renten werden nicht nur an die Teuerung angepasst. Sondern sie steigen auch zur Hälfte mit den Löhnen mit. Darum sprechen wir auch vom Mischindex. Normalerweise ist dieser Mix aus Löhnen und Teuerung für die AHV-Renten positiv, weil die Löhne stärker steigen als die Teuerung. Doch wenn es einen Teuerungsschub gibt wie 2022, wirkt der Mix negativ. Denn die Teuerung wird bei den Löhnen erst mit einem Jahr Verspätung ausgeglichen. Bei den Lohnverhandlungen im Herbst 2021 war die Teuerung noch tiefer. Darum steigen die Löhne dieses Jahr weniger stark als die Teuerung. Das zieht den ­Mischindex nach unten.

KAUFKRAFTVERLUST. Für die Pensionierten geht das ins Geld. Die AHV-Renten liegen im Mittel bei rund 1800 Franken im Monat. Die mittleren Pensionskassenrenten betragen knapp 1700 Franken. Weil es bei der Pensionskasse keinen Teuerungsausgleich gibt, resultiert von 2021 bis 2023 ein Kaufkraftverlust von rund 675 Franken pro Jahr. Bei der AHV-Rente ist der reale Rückgang aufgrund des Mischindexes nicht so stark, aber immerhin auch noch fast 370 Franken jährlich. Aufaddiert sind das dann mehr als 1000 Franken. Der Verfassungsauftrag verlangt bei der AHV einen Teuerungsausgleich. Aufgrund der bisherigen Berechnungsweise beim Mischindex ist das nicht gewährleistet. Damit die Kaufkraft der Renten sichergestellt ist, braucht es ab 2023 einen Sonderentscheid von Bundesrat und Parlament.

Daniel Lampart ist Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB).

1 Kommentare

  1. Sonja Ras 2. September 2022 um 20:37 Uhr

    Ich bin empört, dass die Arbeitnehmenden eine solche Unterstützung erfahren, betreffend Lohnerhöhung. Die Rentner bezahlen doch dieselben Preise wie sie. Doch von den Rentner mit wenig Geld ende Monat spricht keiner. Die Inflation und Energiepreise gehen auch bei uns nicht spurlos an uns vorbei. So muss man Alt werden, nicht wissen wie Ende Monat die Rechnungen bezahlen. Ich schäme mich wirklich für die reiche Schweiz. Allen wird gesammelt und geholfen. Aber die Rentner bleiben auf der Strecke.

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