Philip Thomas von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Unser neugeborenes Kind ist krank und muss deswegen noch mindestens drei Wochen im Spital bleiben. Mein Arbeitgeber hat mir nun geraten, den Bezug des Mutterschaftsurlaubs aufzuschieben. Ist das überhaupt möglich?
Baby im Spital: Bei Krankheit des Neugeborenen hat die Mutter spezielle Rechte. (Foto: Fotolia)
Philip Thomas: Ja, das geht. Normalerweise beginnt der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen am Tag der Geburt und endet spätestens nach 14 Wochen. Wenn das Neugeborene aber kurz nach der Geburt mindestens drei Wochen im Spital bleiben muss, können Sie als Mutter beantragen, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung erst mit der Heimkehr des Kindes beginnt. Ferner gilt: Wenn die Mutter nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten kann, weil das Kind im Spital bleiben muss, liegt eine unverschuldete Arbeitsverhinderung gemäss Artikel 324 a OR vor. Den Arbeitgeber trifft hier eine Lohnfortzahlungspflicht, denn der Spitalaufenthalt des Kindes und damit einhergehend die Abwesenheit der Mutter wird wie eine eigene Krankheit behandelt.