David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Wegen eines Burnouts bin ich bis auf weiteres krank geschrieben. Ich habe seit langem Ferien gebucht und möchte demnächst für eine Woche nach Sardinien gehen. Mein Arzt hat mir sogar dazu geraten. Wie sieht das rechtlich aus, kann meine Chefin mir die Ferien verbieten, weil ich krank geschrieben bin?
Krank ist nicht krank: Wer krank geschrieben ist, ist nicht automatisch auch bettlägerig. (Foto: Pixabay)
DAVID AEBY: Nein. Eine volle oder teilweise Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass man nicht «ferienfähig» ist. Massgebend ist, ob Ihr Zustand die Erholung zulässt. Sind Sie bettlägerig und müssen regelmässig zum Arzt, schliesst die Krankheit Ferien aus. Wenn die Krankheit jedoch die geplanten Ferien nicht einschränkt, diese also immer noch einen guten Erholungswert haben, dann dürfen Sie in die Ferien gehen.
Darüber muss aber immer der Arzt entscheiden. Wenn er, wie in Ihrem Fall, einverstanden ist, dann müssen Sie dies der Chefin mitteilen. Die Ferienwoche wird vom Ferienguthaben abgezogen. Sie erhalten während der Ferienwoche den normalen vollen Lohn, nicht etwa Krankentaggelder. Ihre Chefin muss die Ferien also auch der Versicherung melden, damit diese die Taggelder richtig abrechnen kann.