Unia-Ökonomin über die neusten Diskriminierungs-Zahlen:
«Frauen verdienen im Schnitt 1500 Franken weniger»

In den vergangenen zehn Jahren hat sich bei der Lohndiskriminierung der Frauen nichts gebessert, sagt Ökonomin Noémie Zurlinden.

HAARIG: Verfassung hin, Versprechen her – in Sachen Lohngleichheit zwischen Frau und Mann geht es in der Schweiz nicht voran. Man(n) kann es drehen, wie Man(n) will. (Foto: Keystone)

work: Die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen ist im Jahr 2020 ganz leicht von 19,5 Prozent auf 18 Prozent gesunken. Das zeigen neue Zahlen des Bundes. Der Arbeitgeberverband nimmt diese Entwicklung «erfreut zur Kenntnis». Sie auch?
Noémie Zurlinden: Nein, überhaupt nicht. Denn noch immer verdienen Frauen pro Monat im Schnitt 1500 Franken weniger als Männer. Der leichte Rückgang des Lohn­unterschiedes ist auf die Entwicklung im öffentlichen Sektor zurückzuführen. In der Privatwirtschaft ist der Wert unverändert. Wichtig ist, dass wir diese Zahlen über einen längeren Zeitraum betrachten. Seit 2012 bewegt sich der Lohnunterschied zwischen 18 und 19,3 Prozent. Der sogenannt unerklärte Anteil ist seit 2008 nicht zurückgegangen.

«Frauen arbeiten viel häufiger als Männer Teilzeit und in Jobs im Tieflohnbereich.»

Was ist denn genau dieser unerklärte Anteil?
Der unerklärte Anteil weist auf eine Diskriminierung hin, die wir nicht durch Berufserfahrung oder mit der Position innerhalb eines Unternehmens erklären können, sondern nur durch das Geschlecht. Dieser Anteil beträgt fast 50 Prozent des gesamten Lohngrabens. Und hier gibt es noch ein weiteres Problem …

Noémie Zurlinden

Bitte!
Das Gleichstellungsgesetz fokussiert ja nur auf diesen unerklärten Anteil. Die Analyse, welche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre machen müssen, untersucht nur diesen Teil des Lohnunterschieds. Und wenn sie dort eine Lohndiskriminierung unter 5 Prozent vorweisen ­können, ist für diese Unternehmen das Problem bereits behoben.

Aber dem ist natürlich nicht so …
Nein, denn die erklärbare Lohndifferenz weist darauf hin, dass wir ein strukturelles Problem haben bei den Frauenlöhnen. Frauen arbeiten viel häufiger in Jobs im Tieflohnbereich als Männer. Umgekehrt arbeiten Männer viel häufiger in Kaderpositio­nen als Frauen. Auch das zeigen die neusten Zahlen des Bundes: Bei Vollzeitstellen, deren monatlicher Bruttolohn unter 4000 Franken liegt, sind Frauen mit 60 Prozent massiv übervertreten. Umgekehrt sind es über 78 Prozent Männer, die mehr als 16 000 Franken im Monat verdienen. Zudem haben Frauen aufgrund der Kinderbetreuung, die immer noch zum grössten Teil von ­ihnen übernommen wird, viel häufiger ­Erwerbsunterbrüche als Männer und arbeiten häufiger Teilzeit. Dies wirkt sich natürlich negativ auf Berufserfahrung und Karrieremöglichkeiten aus.

Wird Teilzeitarbeit in diesen Lohn­statistiken erfasst?
Nicht wirklich. Hingegen widerspiegelt eine andere Statistik – der «Gender Overall Earnings Gap» – das tatsächliche Einkommen der Frauen. Und sie zeigt: Die gesamte Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern beträgt über 43 Prozent. Diese Zahl berücksichtigt auch Faktoren wie Teilzeit.

Für die Berechnung der Lohnunterschiede verwenden die ­Unternehmen das Programm Logib. Sind die ­Resultate verlässlich?
Logib ist das beste statistische Programm, das es momentan gibt. Das Problem ist eher die Umsetzung. Das Logib-Raster für die Erfassung der Daten lässt relativ viel Interpretationsspielraum. Dies kann zu Verzerrungen führen. Deshalb ist es wichtig, dass die Lohnanalysen gemeinsam mit Personal- oder Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern stattfinden. Ein weiteres Problem ist die Interpretation des Resultats. Logib ist ein statistisches Werkzeug, das Resultat ist ein geschätzter Wert, nicht die Realität. Und: Es wird nur dann von einer Lohnungleichheit gesprochen, wenn der Analysewert über 5 Prozent liegt. Viele Firmen haben ein Resultat um die 5 Prozent. Hier kann man statistisch gesehen nicht mit Sicherheit sagen, dass bei ihnen keine Lohndiskriminierung vorhanden ist. Besonders gravierend: Wegen des zahnlosen Gleichstellungsgesetzes hat die von Logib errechnete Lohndiskriminierung für die Firmen selbst dann keine Konsequenzen, wenn sie über den «erlaubten» 5 Prozent liegt.

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