Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch
Julius Kopp, Unia Jugend-Sekretär. (Foto: Unia)
Im Sommer habe ich meine Ausbildung zur Coiffeuse abgeschlossen. Ich habe ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten und vermute, es liegt daran, dass meine Chefin und ich kein gutes persönliches Verhältnis haben. Ich habe mir immer Mühe gegeben und mit bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Wie wehre ich mich?
Grundsätzlich muss dein Arbeitszeugnis der Realität entsprechen. Es darf weder abwertende noch zweideutige Begriffe oder Botschaften enthalten. Angaben zu deiner Gesundheit, zu Absenzen oder deinem Privatleben sind ebenfalls verboten. Ich rate dir, als erstes ein Gespräch mit deiner Chefin zu suchen. Du kannst von ihr verlangen, dass sie eine Korrektur vornimmt. Wenn sie sich weigert, kannst du dir eine Arbeitsbestätigung ausstellen lassen. Die Arbeitsbestätigung enthält nur Fakten ohne Bewertungen. Sie gilt wie ein Arbeitszeugnis als Nachweis für geleistete Arbeit.
Wenn du Unterstützung brauchst, kannst du dich an die Unia in deiner Region wenden. Wir helfen dir, deine Rechte durchzusetzen.»