Von Mahngebühren, Verzugszinsen und angsteinflössenden Inkassounternehmen: So blicken Sie durch im Schweizer Mahnwesen – und wehren sich richtig!
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Niemand mag sie, alle haben schon mal eine bekommen: die Mahnung. Viele bezahlen aus schlechtem Gewissen auch horrende Mahngebühren. Diese sind aber nicht in jedem Fall rechtens. Was Sie über das leidvolle Thema wissen müssen:
1# Lesen Sie die AGB
Obwohl das Gesetz keine Mahngebühren vorsieht, dürfen sie erhoben werden. Aber nur, wenn sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vermerkt und in Franken und Rappen beziffert sind. Steht dort nichts von Mahngebühren, müssen sie nicht bezahlt werden. Auch bei allgemeinen Formulierungen wie «Bei Nichtbezahlen werden Mahngebühren erhoben» können Sie die zusätzliche Gebühr ignorieren. In diesem Fall bezahlen Sie nur den geschuldeten Betrag und schreiben dem Unternehmen, dass Sie die Mahngebühren nicht bezahlen werden.
2# Zahlen Sie Verzugszinsen
Wird eine Rechnung gemahnt, werden neben Mahngebühren auch Verzugszinsen verrechnet. Im Gegensatz zu den Mahngebühren sind diese gesetzlich geregelt. Sie werden fällig, sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Ein Verzugszins bis zu fünf Prozent auf dem geschuldeten Betrag muss nicht in den AGB vermerkt werden. Hier müssen Sie in jedem Fall bezahlen. Verlangt ein Unternehmen hingegen mehr als fünf Prozent, muss dies im Kaufvertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sein. Sonst ist die Forderung ungültig.
Kommunizieren Sie immer schriftlich, damit Sie notfalls Belege haben.
3# Kontrollieren Sie Rechnungen von Inkassounternehmen
Viele Firmen beauftragen für die Zahlungseintreibung ein privates Inkassobüro. Dabei wird oft versucht, die Kosten für das Inkassounternehmen direkt beim Kunden oder bei der Kundin wieder reinzuholen – zum Beispiel, indem neben Mahnspesen ein sogenannter «Verzugsschaden» in Rechnung gestellt wird. Das ist nicht erlaubt!
Begegnen Ihnen auf der Zahlungsaufforderung Begriffe wie «Verzugsschaden nach Art. 106 OR», «Kundenkosten» oder «Bearbeitungsgebühren», sollten Sie hellhörig werden. Solche Gebühren müssen Sie nicht bezahlen. Bezahlen Sie den Betrag, den Sie schulden, und schreiben Sie dem Inkassobüro und der Firma, dass Sie den geschuldeten Betrag überwiesen haben, die zusätzlichen Gebühren aber nicht bezahlen werden, da sie nicht rechtens seien.
4# Schreiben Sie, aber unterschreiben Sie nicht alles
Kommunizieren Sie mit einem Inkassounternehmen immer schriftlich. Telefonische Vereinbarungen lassen sich später nicht belegen.
Manchmal schicken Inkassobüros vorformulierte Vereinbarungen für Ratenzahlungen. Unterschreiben Sie diese nicht! Oft verstecken sich darin nämlich zusätzliche Kosten und Gebühren, die nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Tun Sie besser Folgendes: Wenn Sie den geschuldeten Grundbetrag nicht im ganzen bezahlen können, wenden Sie sich an die Schuldenberatung in Ihrer Nähe (siehe unten). Sie kann Ihnen bei der Formulierung eines realistischen Zahlungsvorschlags helfen.
5# Achtung: Für die Betreibung braucht’s keine Mahnung
Normalerweise bekommen Sie drei Mahnungen, bevor die Betreibung eingeleitet wird. Laut Gesetz ist das aber gar nicht nötig. Schon einen Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist darf der Gläubiger die Betreibung einleiten. Die meisten Unternehmen tun das aber nicht, da sie ihre Kundinnen und Kundinnen nicht vergraulen wollen.
SchuldenberatungHifle naht
Häufen sich Rechnungen und Mahnungen und drohen Betreibungen, kann das sehr beängstigend sein. Bei der Rechts- und Schuldenberatung erhalten Sie schnell und unkompliziert Hilfe.
GRATIS-HOTLINE. Bei der Schuldenberatung Schweiz können Sie sich unter 0800 708 708 gratis telefonisch beraten lassen. Über die Website schulden.ch finden Sie die zuständige Anlaufstelle in Ihrem Kanton. Die Caritas Schweiz bietet ausserdem eine anonyme Onlineberatung an: caritas-schuldenberatung.ch. (mk)