Ich habe meine Handelsschule abgeschlossen. Da ich keine Arbeit finde, mache ich ein Praktikum. Dieses ist jedoch unbezahlt, obwohl ich meine Ausbildung abgeschlossen habe. Ist das zulässig?
Unia-Jugendsekretärin Félicia Fasel beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch
Félicia Fasel, Unia Jugend-Sektretärin. (Foto: Tanja Lander)
«Auf nationaler Ebene fehlt es in der Tat an klaren Regelungen für Praktika. In einigen Kantonen wie zum Beispiel Genf gibt es Regelungen, im privaten Sektor fehlen diese aber, so dass es leider häufiger zu Missbrauch kommt. Beispielsweise betrauen viele Arbeitgeber Praktikantinnen und Praktikanten mit Aufgaben, die nicht Teil der Ausbildung sind, oder sie bezahlen keinen Lohn, was einen klaren Verstoss gegen das Arbeitsgesetz darstellt. Denn: Wenn dein Praktikumsvertrag die Anforderungen eines Arbeitsvertrags erfüllt, ist deine Arbeitgeberin verpflichtet, dich zu entlöhnen. Das hängt allerdings von vielen verschiedenen Parametern ab. Ich empfehle dir zu prüfen, ob es in deinem Kanton eine Regelung oder einen GAV gibt, der Praktika berücksichtigt. Danach solltest du prüfen, ob dein Praktikumsvertrag die Kriterien eines Arbeitsvertrags erfüllt. Wenn nicht, muss dein Praktikum einen Ausbildungscharakter haben!»