(Fast) kompletter Nationalrat für mehr Schwarzarbeitsbekämpfung
Nur Heer und Hess stehen auf verlorenem Posten

Bei der Schwarzarbeitsbekämpfung sollen mehr Behörden zusammenarbeiten müssen. Das findet fast der gesamte Nationalrat. Er blamiert damit Bundesrat Guy Parmelin, dem bloss zwei Parteifreunde die Stange halten.

WAS IST DENN IN SIE GEFAHREN? Nur Alfred Heer (l.) und Erich Hess stimmten gegen mehr Möglichkeiten zur Schwarzarbeitsbekämpfung. (Fotos: Keystone)

Es passiert selten. Aber manche Gesetzesänderungen sind derart überfällig, dass sie das Parlament unisono durchwinkt. Fast wäre dies bei einer Motion von Martin Candinas der Fall gewesen. Der Bündner Mitte-Nationalrat verlangte eine bessere Grundlage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Konkret sollten künftig auch die Handelsregister-, Betreibungs- sowie Konkursämter zur Zusammenarbeit mit den Kontrollorganen verpflichtet werden.

Heute sind sie von dieser Zusammenarbeitspflicht ausgenommen. Mit den Schwarzarbeitskontrolleuren kooperieren müssen nur «die zuständigen Behörden der Gemeinden, der Kantone und des Bundes in Sachen Arbeitsinspektion, Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung, Beschäftigung, Sozialhilfe, Polizei, Flüchtlingswesen, Ausländerpolizei, Einwohnerkontrolle, Zivilstand und Steuerwesen sowie das Grenzwachtkorps». So steht es im Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Mit dem künftigen Einbezug von Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern, so Candinasʼ Überzeugung, könnten Firmenvernichter, Konkursreiter und Mantelhandel besser verfolgt werden. Auch Konstrukte zur Umgehung von Melde- und Bewilligungspflichten, also etwa Sub-Subunternehmerketten, könnten schneller aufgedeckt werden.

Parmelin war wenig überzeugend

Doch von all dem wollte SVP-Wirtschaftsminister Guy Parmelin nichts wissen. Der Bundesrat beantragte Ablehnung der Motion. Eine Aufnahme der Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämter in den entsprechenden Artikel des Schwarzarbeitsgesetzes sei «sachfremd» und ihr Mitwirken am Informationsaustausch zur Schwarzarbeitsbekämpfung gar «nicht zulässig». Schliesslich habe sich die Zusammenarbeit im betreffenden Gesetzesartikel auf Informationen zur Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten zu beschränken. Im übrigen trete per 2025 schon das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses in Kraft, so Parmelin. Und weiter:

Damit können Firmenvernichter und Mantelhandel genügend bekämpft werden.

Der Nationalrat sah das indes völlig anders – und brauchte dazu nicht einmal eine Diskussion. In der Abstimmung triumphierte Candinasʼ Motion mit sage und schreibe 179 Ja-Stimmen. Nur gerade zwei Nationalräte hielten Parmelin die Stange und stimmten gegen mehr Möglichkeiten zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Alfred Heer und Erich Hess. Was bloss ist in die beiden SVP-Herren gefahren? Hess schreibt auf Anfrage, der Bundesrat habe sich «klar geäussert», seine Argumentation habe ihn überzeugt. Heer hingegen scheint nicht mehr zu seiner Haltung stehen zu wollen. Er liess eine entsprechende Anfrage unbeantwortet.

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