Ratgeber
Teilzeitarbeit bringt Vorteile, aber Sie müssen sich mit diesen Punkten auseinandersetzen

Wer Teilzeit arbeitet, sollte früh genug an später ­denken: Denn ­Teilzeitarbeit erhöht das Risiko von ­Altersarmut. Was Angestellte in ­kleineren Pensen sonst noch wissen sollten.

VOLLWERTIGE TEAMKOLLEGIN: Wer Teilzeit arbeitet, hat dieselben Rechte wie jemand mit einem Vollpensum. (Foto: iStock)

Für Teilzeitarbeit gibt es viele Gründe: Kinderbetreuung, Care-Arbeit, Stressreduktion oder – die Luxusvariante – der Wunsch nach mehr Freizeit. Grundsätzlich spricht man von Teilzeitarbeit bei einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90 Prozent. Laut Bundesamt für ­Statistik nimmt die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten bei Männern und Frauen in der Schweiz seit Jahren zu. Doch es sind noch immer zu einem Grossteil Frauen, die Teilzeit arbeiten. Wer nicht Vollzeit arbeitet, ob freiwillig oder nicht, sollte ein paar Dinge beachten.

1. Rechtliches

Sie sind keine Mitarbeiterin zweiter Klasse, auch wenn Teilzeitangestellte in manchen Betrieben so behandelt werden. Sie haben – im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden – grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitangestellte. Auch bei kleinem Pensum ­haben Sie Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

2. Vertragliches

Bei kleinen Pensen kann es vorkommen, dass Ihre Arbeitgeberin mündlich mit Ihnen Lohn und Arbeits­pensum vereinbart und Ihnen keinen schriftlichen Vertrag vorlegt. Verboten ist das nicht: Auch mündliche Abmachungen sind verbindlich. Im Streitfall ist es aber schwierig zu beweisen, was abgemacht wurde. Verlangen Sie eine schriftliche Vereinbarung, die den Lohn, die Arbeitszeit, eine Beschreibung ­Ihrer Tätigkeit sowie die Lohnfortzahlung bei Krankheit festhält. Weigert sich der Arbeit­geber, ist es empfehlenswert, die mündlichen Abmachungen selbst festzuhalten und der Firma per Mail oder Brief zu schicken mit der Bitte, die Arbeitsbedingungen zu bestätigen.

3. Überstunden

Bei Teilzeitarbeit besteht die Gefahr, zu viel zu arbeiten. Schreiben Sie deshalb geleistete Überstunden konsequent auf! Als Überstunden gelten jene Stunden, die die vereinbarte Wochenarbeitszeit übersteigen. Sind Sie in einem Pensum von 15 Stunden angestellt, machen Sie ab der 16. Stunde Überstunden. Diese dürfen Sie kompensieren, oder die Firma muss Sie mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent dafür entschädigen. Allerdings ist es erlaubt, im Arbeitsvertrag etwas anderes zu vereinbaren. Zum Beispiel, dass Überstunden nicht entschädigt werden. Lesen Sie den Arbeitsvertrag deshalb genau durch!

4. Versicherungsschutz

Auch wenn Sie nur Teilzeit arbeiten, sind Sie bei Berufsunfällen versichert. Achtung: Bei Nichtberufsunfällen sind Sie durch den Arbeitgeber nur versichert, wenn Sie beim gleichen Betrieb mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten.

5. Vorsorge

Teilzeitarbeit erhöht das Risiko, später von Altersarmut betroffen zu sein. Es trifft vor allem Frauen, weil sie häufiger über eine längere Zeit nicht oder in kleinen Pensen angestellt sind. Erst ab einem Jahreslohn von 22 050 Franken (Stand 2024) müssen Mitar­beitende in die Pensionskasse des Arbeitgebers aufgenommen werden. Deshalb ist es wichtig, sich über die spätere Renten­situation Gedanken zu machen.


Altersvorsorge Blick in die Zukunft

Mit dem Tool «Cash or Crash» des Frauendachverbands Alliance F können Sie spielerisch ausrechnen lassen, wie Teilzeitarbeit und andere Entscheidungen Ihr Leben im Alter beeinflussen. Auch mit dem Onlinerechner des Bundes können Sie Ihre Vorsorgesituation einschätzen lassen. Mehr zum Thema Altersvorsorge für Frauen inklusive Faktenblättern finden Sie auf der Website von Economie féministe.

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