Arbeit auf Abruf: Wird die Wartezeit auch entschädigt?
Ich bin zurzeit auf Stellensuche und möchte vorerst als Aushilfe in der Logistikbranche arbeiten. Es handelt sich um Arbeit auf Abruf, ich arbeite also nur dann, wenn es etwas zu tun gibt. Was ist denn mit der Zeit, in der ich auf die Einsätze warte? Wird diese etwa nicht bezahlt?