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Editorial

Mini Bikini

Fast 450 Kommentare in drei Tagen: so viel Aufruhr verursachte ein Artikel über einen Berliner Oben-ohne-Entscheid in der NZZ. Die Kommentare schwanken zwischen Belustigung und «selber schuld an der Belästigung». Der Entscheid der «Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung» – publiziert am Weltfrauentag – erlaubt das «Schwimmen mit freiem Oberkörper» in ganz Berlin neu auch für weibliche Personen. Und: Ab sofort sei vom Bikinihöschen bis zum Burkini alles erlaubt. Zum Entscheid kam es nach einem Polizei­einsatz im Schwimmbad Kaulsdorf. Dort zog die Rettungsschwimmerin Lotte Mies oben ohne ihre Bahnen, bis die Polizei sie aus dem Becken holte und ihr die Schwimmbad­ordnungs-Leviten las. Worauf sich Mies abtrocknete und eine Diskriminierungs­beschwerde einreichte.

Kolumne EUropa, Kolumnen

EU-Mindestlohnrichtlinie: Den Spiess umgedreht

Seit der Finanzkrise von 2008 hat die Armut trotz Erwerbstätigkeit (Working Poor) in der EU stark zugenommen. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedeten das Europaparlament und der Rat der Arbeitsminister im Oktober 2022 ein neues EU-Rahmengesetz: die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Die Richtlinie sieht keinen einheitlichen europäischen Mindestlohn vor.